Zur Umlage der Maklercourtage auf den Vermieter – das Bestellerprinzip.
Dauer (ca.): 10 Minuten
Moderation: XtraTobi (Tobias Stephan)
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Der Vermieter oder der Verkäufer soll dem Makler das zahlen, was ihm dessen Dienste wert sind. Die jetzige Praxis dem Interessenten den höchstmöglichen Betrag aufzuladen ist in keiner Weise dem Marktmechanismus unterworfen. Warum sollte es dem Suchenden 2 Wohnungsmieten wert sein, die Wohnung gezeigt bekommen zu haben? Gerade bei Wohnungssuchenden hat das etwas von Geiselnahme.
Sehr geehrter Herr Schweig,
danke für Ihren Kommentar!
Genau aus diesem Grund hat die Piratenpartei die im Podcast dargestellte Position übernommen.