Der Bundesrat hat trotz gravierender verfassungsrechtlicher Bedenken den Entwurf zum Telekommunikationsgesetz (TKG) durchgewinkt.[1] Die neue Regelung geht dabei weit über die bisher gültige hinaus, die vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden war. Ohne klare Grenzen und ohne richterliche Genehmigung soll die Polizei per Knopfdruck u. a. Passwörter zu E-Mail-Postfächern und Handy-PIN-Codes abrufen dürfen. Die Provider sollen zudem mitteilen müssen, welcher Internetnutzer sich hinter einer dynamischen IP-Adresse verbirgt.
Dauer (ca.): 3 Minuten
Moderation: Bista100 (BiancaS)
[audio:http://archive.org/download/PressemitteilungDerPiratenfraktionNrw_620/BundesratNicktSchrfereTelekommunikationsberwachungTrotzBedenkenAb.mp3]
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Der Bundesrat hat trotz gravierender verfassungsrechtlicher Bedenken den Entwurf zum Telekommunikationsgesetz (TKG) durchgewinkt.[1] Die neue Regelung geht dabei weit über die bisher gültige hinaus, die vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden war. Ohne klare Grenzen und ohne richterliche Genehmigung soll die Polizei per Knopfdruck u. a. Passwörter zu E-Mail-Postfächern und Handy-PIN-Codes abrufen dürfen. Die Provider sollen zudem mitteilen müssen, welcher Internetnutzer sich hinter einer dynamischen IP-Adresse verbirgt.
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