Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Presserecht erklärt Markus Kompa, Presseanwalt und Bundestagskandidat der Piratenpartei Deutschland:
»Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Enttäuschung: Das juristische Argument, die Pressegesetze der Bundesländer seien nicht auf Bundesbehörden anwendbar, mag formal schlüssig sein. Dennoch ist kein überzeugender Grund erkennbar, entgegen der bisher geübten Praxis die presserechtlichen Auskunftsansprüche nicht auch weiterhin auf Bundesbehörden auszudehnen.
Dauer (ca.): 3 Minuten
Moderation: Bista100 (BiancaS)
[audio:https://archive.org/download/MeldegesetzImVermittlungsausschuss/Pressefreiheit%20Wir%20m%25C3%25BCssen%20aus%20unserer%20Geschichte%20lernen.mp3]
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Zum heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Presserecht erklärt Markus Kompa, Presseanwalt und Bundestagskandidat der Piratenpartei Deutschland:
»Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Enttäuschung: Das juristische Argument, die Pressegesetze der Bundesländer seien nicht auf Bundesbehörden anwendbar, mag formal schlüssig sein. Dennoch ist kein überzeugender Grund erkennbar, entgegen der bisher geübten Praxis die presserechtlichen Auskunftsansprüche nicht auch weiterhin auf Bundesbehörden auszudehnen.
Dauer (ca.): 3 Minuten
Moderation: Bista100 (BiancaS)
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