Kaum ist der Streit der GEMA mit den Veranstaltern beigelegt und die Tarifreform für die Wiedergabe von Musikaufnahmen in Clubs, Diskotheken und gastronomischen Betrieben sowie auf Stadtfesten und Sportveranstaltungen auf 2014 verschoben, stellt die Verwertungsgesellschaft ein neues Lizenzierungsmodell vor. Statt auf die Veranstalter soll der geplante Vervielfältigungszuschlag jetzt ab 1. April 2013 ohne Begründung auf die DJs umgelegt werden. Tritt die Regelung in Kraft, müssen sie für jeden kopierten GEMA-geschützten Song eine jährliche Gebühr von 13 Cent entrichten.
Dauer (ca.): 3 Minuten
Moderation: Bista100 (BiancaS)
[audio:https://archive.org/download/DieOppositionHatBeimLeistungsschutzrechtVersagt/GEMA%20nimmt%20DJs%20ins%20Fadenkreuz.mp3]
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Kaum ist der Streit der GEMA mit den Veranstaltern beigelegt und die Tarifreform für die Wiedergabe von Musikaufnahmen in Clubs, Diskotheken und gastronomischen Betrieben sowie auf Stadtfesten und Sportveranstaltungen auf 2014 verschoben, stellt die Verwertungsgesellschaft ein neues Lizenzierungsmodell vor. Statt auf die Veranstalter soll der geplante Vervielfältigungszuschlag jetzt ab 1. April 2013 ohne Begründung auf die DJs umgelegt werden. Tritt die Regelung in Kraft, müssen sie für jeden kopierten GEMA-geschützten Song eine jährliche Gebühr von 13 Cent entrichten.
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