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882 – Akte Jobcenterliste – Wie kam es zur Veröffentlichung?

Wir haben mit Lily von der AG Arbeitspolitik über die Hintergründe der Veröffentlichung der Telefonlisten der Jobcenter im Piratenwiki gesprochen.

Die zugehörige Pressemitteilung der Piraten:

Transparente Verwaltung: PIRATEN machen Telefonlisten von Jobcentern öffentlich

Die Piratenpartei Deutschland veröffentlicht heute Telefonlisten mit den Durchwahlnummern der Sachbearbeiter von über 130 Jobcentern in Deutschland. Damit setzt sie das Transparenzprojekt von Harald Thomé fort. Thomé selbst konnte das Kostenrisiko für Rechtsverfahren nicht mehr tragen, die ihm von mehreren Jobcentern angedroht wurden. Er entschied sich daher am 8. Januar 2014, das Projekt aufzugeben.

»Alle Informationen, die Harald Thomé jemals veröffentlicht hat, haben ihm die Jobcenter aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) aushändigen müssen. Und sie müssten sie auf Nachfrage auch jedem anderen herausgeben. Der Versuch, ihm die direkte Weitergabe der Dokumente zu verbieten, macht doch überhaupt keinen Sinn. Das sind freie Informationen, und es ist ein Unding, dass hier noch eine rechtliche Grauzone konstruiert wird. Deswegen übernehmen wir diese Veröffentlichung, denn als Partei können wir den Einschüchterungsversuchen von Jobcentern gelassener entgegentreten als Herr Thomé als Einzelperson«, erklärt Thorsten Wirth, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

»Jobcenter sind Behörden der sozialen Grundsicherung. Wieso können sich die Sachbearbeiter – die sich ja sogar Kundenberater nennen – dann hinter einer unpersönlichen Callcenter-Rufnummer verstecken? Wer diese Nummer nutzt, muss auf einen Rückruf oft lange warten. Unkompliziert und hilfreich? Fehlanzeige! Diese Verschleierungspolitik ist für die Betroffenen entwürdigend, und die Aggressivität, mit der Jobcenter sie verteidigen, entbehrt nicht nur der rechtlichen Grundlage – sie ist auch zutiefst unmoralisch«, ergänzt Thomas Küppers, Themenbeauftragter für Soziales der Piratenpartei Deutschland.

»Wenn Behörden Informationen nach dem IFG ohnehin herausgeben müssen, dann kann es doch nicht sein, dass sie jeder einzelne Bürger mühsam erfragen und teilweise einklagen muss. Stattdessen müssen die Behörden diese Informationen grundsätzlich maschinenlesbar, in offenen Formaten und für jede Art der Nutzung frei über das Internet bereitstellen – durchaus auch in eigenem Interesse«, erklärt Anke Domscheit-Berg, Europalistenkandidatin der Piraten und Expertin für Open Government und Open Data.

Quellen:

[1] Aktionsseite zum Thema auf Website der PIRATEN: http://www.piratenpartei.de/aktionen/telefonlisten-jobcenter/
[2] Ausstiegserklärung von Harald Thomé: http://www.harald-thome.de/media/files/Ausstiegserkl-rung-8.1.2014End.pdf
[3] Urteil des VG Leipzig zur Offenlegung: http://www.harald-thome.de/media/files/Urteil-VG-Leipzig-zu-IFG-21.01.2013.pdf
[4] Telefonlisten im Wiki: https://wiki.piratenpartei.de/Telefonlisten_Jobcenter

Ein weiterer interessanter Blogpost zu dem Thema.

Dauer (ca.): 10 Minuten
Moderation: berndpirat (@berndpirat)
[audio:https://archive.org/download/AufnahmenVomTdpa/2014-01-28Telefonlisten.mp3]
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