Der Rundfunkrat des ZDFs ist zu stark mit parteipolitischen Mitglieder durchsetzt und mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht heute festgestellt. Wir haben mit Daniel Schwerd, medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW, über die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht gesprochen.
Hier die Meldung der Piratenpartei dazu:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil den ZDF-Staatsvertrag in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Dazu Johannes Thon, Themenbeauftragter Kultur und Medien der Piratenpartei Deutschland:
»Das Urteil war absehbar, es ist richtig, und es wird im medialen Politikklüngel einiges auseinandernehmen. Die öffentlich-rechtlichen Medien werden ihrem Bürgerauftrag nicht ansatzweise gerecht, wenn die programmentscheidenden Gremien von ehemaligen oder
amtierenden Politikern dominiert werden. Das Urteil aus Karlsruhe hat heute klargemacht, dass lediglich ein Drittel der Gremiumsmitglieder staatsnah sein dürfen.
Gleichzeitig sollte uns allen bewusst sein, dass das heutige Urteil nur der erste Schritt sein kann. Wir brauchen dringend eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, damit dieser seinem Bürgerauftrag wieder gerecht wird. Denn auch wenn der Einfluss der aktiven Politik gestutzt wird, dürfen wir nicht vergessen, dass auch bei den so genannten Vertretern gesellschaftlicher Gruppen in den Räten zumeist das richtige Parteibuch zählt. Nicht wenige waren vor ihrer Tätigkeit etwa für Verbände selbst in der Politik.
Wir brauchen deshalb nicht nur eine Sitzverteilung ohne wesentliche parteipolitische Einflussnahme in den Räten. Wir brauchen zudem wesentlich mehr Transparenz, damit klar wird, wer hier mit wem verbandelt ist und wer welche Haupt- und Nebeninteressen verfolgt. Das gilt insbesondere für die so genannten ›Vertreter gesellschaftlicher Gruppen‹.
Was wir zudem nicht vergessen dürfen: Dass sich die öffentlich-rechtlichen Medien so schwertun mit der Digitalisierung, dürfte in nicht geringem Maße daran liegen, dass sie von Parteien dominiert werden, deren Mitglieder von Internet und digitaler Kommunikation immer noch überfordert sind. Auch die mediale Grundversorgung muss neu definiert werden, hier stehen wir noch ganz am Anfang der politischen Auseinandersetzung. Doch es müssen genau jetzt die Weichen gestellt werden, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in der digitalen Zukunft noch eine Rolle oder gar eine Vorreiterrolle spielen kann.«
Dass die Piratenpartei es ernst meint mit ihrer Forderung nach mehr Transparenz in Sachen Rundfunkräte, bewies die Piratenfraktion in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr: Sie schrieb die Stelle für ihren Repräsentanten im WDR-Rundfunkrat öffentlich aus und entsendete im Juli 2013 Prof. Dr. Christoph Bieber als ordentliches Mitglied und Peter Finkelgruen als stellvertretendes Mitglied.
Dauer (ca.): 10 Minuten
Moderation: berndpirat (@berndpirat)
[audio:https://archive.org/download/BundesverfassungsgerichtVerurteiltStaatsnheDesZdf-GesprchMitDaniel/2014-03-25Zdf.mp3]
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Der Rundfunkrat des ZDFs ist zu stark mit parteipolitischen Mitglieder durchsetzt und mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht heute festgestellt. Wir haben mit Daniel Schwerd, medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW, über die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht gesprochen.
Hier die Meldung der Piratenpartei dazu:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil den ZDF-Staatsvertrag in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Dazu Johannes Thon, Themenbeauftragter Kultur und Medien der Piratenpartei Deutschland:
»Das Urteil war absehbar, es ist richtig, und es wird im medialen Politikklüngel einiges auseinandernehmen. Die öffentlich-rechtlichen Medien werden ihrem Bürgerauftrag nicht ansatzweise gerecht, wenn die programmentscheidenden Gremien von ehemaligen oder
amtierenden Politikern dominiert werden. Das Urteil aus Karlsruhe hat heute klargemacht, dass lediglich ein Drittel der Gremiumsmitglieder staatsnah sein dürfen.
Gleichzeitig sollte uns allen bewusst sein, dass das heutige Urteil nur der erste Schritt sein kann. Wir brauchen dringend eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, damit dieser seinem Bürgerauftrag wieder gerecht wird. Denn auch wenn der Einfluss der aktiven Politik gestutzt wird, dürfen wir nicht vergessen, dass auch bei den so genannten Vertretern gesellschaftlicher Gruppen in den Räten zumeist das richtige Parteibuch zählt. Nicht wenige waren vor ihrer Tätigkeit etwa für Verbände selbst in der Politik.
Wir brauchen deshalb nicht nur eine Sitzverteilung ohne wesentliche parteipolitische Einflussnahme in den Räten. Wir brauchen zudem wesentlich mehr Transparenz, damit klar wird, wer hier mit wem verbandelt ist und wer welche Haupt- und Nebeninteressen verfolgt. Das gilt insbesondere für die so genannten ›Vertreter gesellschaftlicher Gruppen‹.
Was wir zudem nicht vergessen dürfen: Dass sich die öffentlich-rechtlichen Medien so schwertun mit der Digitalisierung, dürfte in nicht geringem Maße daran liegen, dass sie von Parteien dominiert werden, deren Mitglieder von Internet und digitaler Kommunikation immer noch überfordert sind. Auch die mediale Grundversorgung muss neu definiert werden, hier stehen wir noch ganz am Anfang der politischen Auseinandersetzung. Doch es müssen genau jetzt die Weichen gestellt werden, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in der digitalen Zukunft noch eine Rolle oder gar eine Vorreiterrolle spielen kann.«
Dass die Piratenpartei es ernst meint mit ihrer Forderung nach mehr Transparenz in Sachen Rundfunkräte, bewies die Piratenfraktion in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr: Sie schrieb die Stelle für ihren Repräsentanten im WDR-Rundfunkrat öffentlich aus und entsendete im Juli 2013 Prof. Dr. Christoph Bieber als ordentliches Mitglied und Peter Finkelgruen als stellvertretendes Mitglied.
Dauer (ca.): 10 Minuten
Moderation: berndpirat (@berndpirat)
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