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374 – PA398 – AG Gesundheitspolitik – Beschneidung: Ein Auslaufmodell im Rechtsstaat (Wahlprogramm)

Durch die Entscheidung des LG Köln v. 07.05.2012 (Az. 151 Ns 169/11), wurde klargestellt, dass die Beschneidung eines nicht einwilligungsfähigen Kindes den äußeren Tatbestand von § 223 StGB (Körperverletzung) erfüllt bzw. von § 226 StGB (Schwere Körperverletzung) erfüllen kann. Dadurch ist neben der Rechtsunsicherheit eine hoch emotionalisierte politische Debatte entstanden, zu der die PIRATENPARTEI durch eine klare Positionierung öffentlich Stellung bezieht.
Dauer (ca.): 15 Minuten
Moderation: XtraTobi (Tobias Stephan)
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