PM-FraktionNRW

167 – Pressemitteilung der Piratenfraktion NRW: Änderung Kommunalwahlgesetz

Frank Herrmann, Abgeordneter der Piratenfraktion NRW, zur heutigen Anhörung im Ausschuss für Kommunalpolitik zum „Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes“:

„Der Fall der Kommunalwahlen in Dortmund 2009 hat gezeigt, dass das bestehende Kommunalwahlgesetz unzureichend ist. In Dortmund hat es drei Jahre gedauert, bis ein neuer Termin für die als ungültig erklärte Wahl festgelegt wurde. In dieser Zeitspanne hat sich oftmals die Situation in einer Kommune komplett verändert. Eine Gesetzesänderung muss diesen Bedingungen Rechnung tragen. Es kann nicht im Sinne der kommunalen Demokratie sein, dass die Bürgerinnen und Bürger bei einer Wiederholungswahl drei Jahre später aus den gleichen Kandidatenlisten wählen.
Dauer (ca.): 3 Minuten
Moderation: Bista100 (BiancaS)
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