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Bundesverfassungsgericht setzt Einsatz der Bundeswehr im Inneren enge Grenzen

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem heutigen Urteil klargestellt, dass zur Abwendung von Katastrophen auch ein bewaffneter Einsatz der Bundeswehr in den Grenzen des Artikels 87a des Grundgesetzes zulässig ist. Es grenzt damit die Aufgabengebiete von Polizei und Streitkräften voneinander ab und verhindert so eine Aufweichung der strengen Maßstäbe des Art. 87a Abs. 4 GG beim Einsatz von militärischen Mitteln im Innern. [audio:http://archive.org/download/BundesverfassungsgerichtSetztEinsatzDerBundeswehrImInnerenEngeGrenzen/PmMilitreinsatz.mp3]

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