Pressemitteilung der Piratenfraktion im Landtag NRW
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Mit Enttäuschung haben die Dortmunder Piraten heute vernommen, dass das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag gegen den Ausschluss der Piratenpartei von der Wiederholung der Kommunalwahl in Dortmund am 26. August 2012 nicht zur Entscheidung angenommen hat.
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