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Kommunalwahlen in Dortmund: Bundesverfassungsgericht erklärt sich für nicht zuständig

Pressemitteilung der Piratenfraktion im Landtag NRW
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Mit  Enttäuschung haben die Dortmunder Piraten heute vernommen, dass das  Bundesverfassungsgericht den Eilantrag gegen den Ausschluss der Piratenpartei von der Wiederholung der Kommunalwahl in Dortmund am 26. August 2012 nicht zur Entscheidung angenommen hat.

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